Hierzu Albert Rupprecht:
„Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21.4.2022 droht vielen Sportvereinen und ihren Mitgliedern eine zusätzliche Steuerlast, die sie nach zwei Jahren der Corona-Pandemie kaum finanziell stemmen können. Das sorgt für viel Verunsicherung unter den knapp 90.000 deutschen Sportvereinen. Die Nordoberpfalz hat eine große Sportlandschaft, die es unbedingt gilt, zu erhalten. Sport in meinem Wahlkreis hat von jeher eine große gesellschaftliche Bedeutung. Gerade nach der Pandemie leistet er einen unverzichtbaren Beitrag für die Bewältigung der körperlichen als auch der psychologischen und sozialen Folgen und ist damit für das Gemeinwohl unverzichtbar.
Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion wird das Thema im Finanzausschuss in der nächsten Sitzung mit Dringlichkeit behandeln. Eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers ist hier erforderlich.“
Zum Hintergrund:
Sportvereine hatten im deutschen Steuerrecht bisher eine Sonderstellung. Sie konnten sich von der Umsatzsteuer für Mitgliedsbeiträge und sonstige Erlöse befreien lassen. Diesem Steuervorteil droht aufgrund des Grundsatzurteils des Bundesfinanzhofes (V R 48/20) nun das Aus. Demnach sind Sportvereine nun grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Eine Aufnahme der entsprechenden Regelungen aus der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, nach der sich die Sportvereine bisher von der Umsatzsteuer befreien lassen konnten, in das nationale Umsatzsteuergesetz könnte diese Problematik beheben und die deutschen Sportvereine vor der drohenden zusätzlichen Steuerlast bewahren. Dies setzt ein gesetzgeberisches Handeln der Bundesregierung voraus.