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Albert Rupprecht freut sich über finales OK der EU-Kommission

Mit der Verkündigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wissen nun alle Kommunen in Ostbayern, in welchem Maß sie bis 2027 von den Mitteln der verlängerten Regionalförderung profitieren können. Die Förderquoten wurden nun je nach Gemeindegebiet bekanntgegeben. Nur Gemeinden und Kreise entlang der Grenze zu Tschechien werden zukünftig bayerisches Fördergebiet bleiben.


Hierzu Albert Rupprecht, MdB:
Die gesamte Nordoberpfalz ist wieder GRW-Fördergebiet, das ist ein riesen Erfolg! Manche Regionen fallen in den C-Bereich der Förderungen, andere sind D-Fördergebiete. Aber die Nordoberpfalz ist in Gänze wieder in die Förderung aufgenommen. Das ist ein großer Gewinn für unsere Heimat!
Die wirtschaftliche Entwicklung in der Nordoberpfalz in den letzten Jahren ist deutschlandweit betrachtet einzigartig. Diese Entwicklung in den letzten Jahrzehnten verschob neben der ökonomischen Kennzahlen auch sukzessive den Betrachtungswinkel, wie von außen auf die Region geschaut wird. Beinahe hätten diese Entwicklungen zu einem Stopp der Fördergelder geführt, die wir in den letzten Jahren in die Region leiten konnten. Trotzdem haben wir es erreicht, dass Weiden und die Kreise Neustadt und Tirschenreuth mit der Regionalförderung an die bisherige Entwicklung anknüpfen können.
Vor mehr als einem Jahr habe ich mich mit meinen Kollegen auf Europäischer, Bundes- und Landesebene initial in Verbindung gesetzt und geschaut, welche Stellschrauben wir drehen müssen, damit wir aufgrund unserer guten Entwicklung nicht aus der Förderung fallen. Wichtig war es auch, eine adäquate Anpassung dafür zu erwirken, dass nicht höhere Förderquoten in der tschechischen Region Karlsbad Standortverzerrungen bei Gewerbeansiedlungen zu unseren Ungunsten erzeugen. Wir haben unsere Ministerien im Freistaat und auf Bundesebene sowie die EU-Kommission beackert.

Heute gibt es nach der Genehmigung aus Brüssel nun die Gewissheit. Die Grundlage für annähernd zwei Milliarden Euro Investitionen in den letzten beiden Jahrzehnten in der Nordoberpfalz bleibt erhalten. Viele Kommunen im Landkreis Tirschenreuth – sogar mehr als bisher – werden weiterhin aufgrund der Nachbarregion Karlsbad mit höheren Quoten bis 2027 gefördert. Für kleine Unternehmen bedeutet das bis zu 45 Prozent Förderquote bei Investitionen (C-Gebiet). Im Kreis Neustadt an der Waldnaab und der kreisfreien Stadt Weiden sind zudem nun Förderquoten von bis zu 20 Prozent einer gewerbl. Investition (D-Gebiet) in den kommenden fünf Jahren amtlich.
Ich weiß, dass ich in den letzten Jahren wirklich häufig auf die Förderungen hingewiesen habe. Wichtig ist an dieser Stelle aber noch Folgendes: Neben Investitionsanreizen für gewerbliche Unternehmen hat aber die Förderkulisse noch einen weiteren Vorteil. Die erneute Einteilung der gesamten Nordoberpfalz als Fördergebiet eröffnet eine Vielzahl an Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten abseits einzelner Unternehmensinvestitionen. Vorallem die Herausforderungen der demografischen Entwicklung, Mobilität und der Gesundheitsversorgung, die Zusammenarbeit von Kommunen und Betrieben, sowie Investitionen in das gesellschaftliche Miteinander können wir damit verstärkt angehen. Wir in Ostbayern sind die einzigen, die diese Möglichkeiten im Freistaat weiterhin haben werden. Das gibt uns Instrumente, unsere Region in Sachen regionaler Wirtschaft und demografischer Entwicklung für die Zukunft fit zu machen.
Unternehmen, die Investitionen planen, empfehle ich daher, sich bei den zuständigen Stellen seitens der Regierung der Oberpfalz, zu den Fördermöglichkeiten beraten zu lassen.

Zum Hintergrund:
Die GRW ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen, Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen. Bestimmt werden die Fördergebiete in den EU-Mitgliedsstaaten durch Regionalleitlinien, die von der EU-Kommission für Zeiträume von sechs Jahren festgelegt werden. Darin werden pro Mitgliedstaat förderfähige Prozentsätze seiner Bevölkerung definiert („Förderplafond“). Diese werden dann mittels eines kennzahlbasierten Verfahrens auf die Landkreise mit Förderbedarf aufgeteilt.

Die Beihilfehöchstintensität bzw. Förderhöchstquote für Investitionen für große Unternehmen in C-Gebieten beträgt 25 Prozent. Für Investitionsvorhaben mit beihilfefähigen Kosten von bis zu 50 Mio. EUR wird dieser Höchstsatz für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte angehoben, wobei die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen zugrunde gelegt wird.

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